Zahnzusatzversicherung
Der gesetzlich Krankenversicherte hat die Wahl, sich entweder 1. über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zusätzlich mit einer privaten Zahnzusatzversicherung, die GKV schließt teilweise Kooperationsverträge mit privaten Krankenversicherern, oder sich, von der GKV losgelöst, über 2. eine separate private Krankenversicherung zu versichern. Mit Ihrer Unterschrift entbinden Sie den Zahnarzt bei diversen Versicherungen von seiner Schweigepflicht. Generell sollte von Ihnen in Erfahrung gebracht werden
- Ob bereits eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) besteht und wie groß die Karenzzeit ist.
- Wann Fragebögen von der Praxis auszufüllen sind, die die Behandlung betreffen (vor Behandlungsbeginn oder nach Abschluss der Behandlung)
- Welche Leistungen konkret und generell durch die ZZV versichert werden. Achten Sie auf versteckte Wortlaute wie z.B. „erstattungsfähige Leistungen…“ – Welche sind das? Durch an die Praxis versandte Fragebögen werden nach Abschluss der Behandlung Patientenangaben kontrolliert.
- Bis zu welcher Höhe Material- und/oder Laborkosten übernommen werden und ob die Kostenübernahme ausreicht? Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet teilweise die Kosten, je nach Bonus, für Material- und Laborkosten sowie dem zahnärztlichen Honorar. Eine schriftliche Zusage über die Höhe der Kostenzusage vor Behandlungsbeginn ist empfehlenswert.
- Auf welchen ausgewiesenen Anteil bezieht sich die angegebene prozentuale Bezuschussung bei der ZZV? entweder auf 100 % der Gesamtkosten oder auf die verbliebenen 50 %, 40 % oder 35 % der durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht abgedeckten Kosten. Also nicht z.B. 30% von 100% der Kosten sondern 30% von 50%, 40% oder 35% der Kosten.
- Die ZZV der GKV ist oft zwingend an die Mitgliedschaft in der derzeit bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt. Sollte dies der Fall sein, ist ein Versicherungswechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherungen zwar möglich, aber mit dem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse muss auch, wenn gewünscht, die ZZV gewechselt werden. Beiträge wurden dann unnötig entrichtet wenn keine Beitragsrückerstattung vereinbart wurde.
- Bei verschiedenen ZZV wird teilweise nur der bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung im Mund befindliche Zahnersatz bei Neuanfertigung bezuschusst, nicht jedoch der anzufertigende Zahnersatz bei Verlust eines weiteren Zahnes.
- Wie sieht die Beitragsentwicklung für Sie für die nächsten Jahre aus! Wie ist die finanzielle Rücklage der Versicherung? Ist die Höhe des Beitrages abhängig vom Lebensalter bzw. vom Eintrittsalter?
- Wird der bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung erworbene Bonus bei einem Versicherungswechsel zur privaten, und damit von der gesetzlichen Krankenkasse losgelösten ZZV berücksichtigt? Kann ein Bonus erworben werden durch regelmäßige Kontrollen? wie hoch ist die Beteiligung am zahnärztlichen Honorar bzw. bis zu welchem GOZ-Faktor findet eine Kostenerstattung statt?
- Für welchen Zeitraum die ZZV abgeschlossen wird
- Welche Personen sind automatisch mit versichert oder muss eine zusätzliche Versicherungspolice erstellt werden?
- Durch Ihre Unterschrift erfolgt häufig eine Entbindung des Zahnarztes von seiner Schweigepflicht. Die ZZV erheben nicht selten den Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientenunterlagen
Weitere Informationen für Erwachsene und Kinder erhalten Sie hier und hier!
Diese Zusammenstellung erhalten Sie auf Anfrage in der Anmeldung unserer Praxis!