Fissurenversiegelung

Die Fissurenversiegelung ist eine präventive Massnahme zur Vermeidung einer frühzeitigen Kariesentwicklung auf der Kaufläche der Seitenzähne. Ein dünnfliesendes Kunststoffmaterial wird hierzu auf die stark zerklüftete Kaufläche der großen bleibenden Backenzähne gegeben mit dem Ziel, die Oberfläche leichter reinigen zu können. Eine glatte Oberfläche ist leichter zu reinigen als eine rauhe Oberfläche. Jedes in die Mundhöhle eingebrachte Material unterliegt einem Alterungsprozess, so auch das Fissurenversiegelungsmaterial. Die Fissurenversiegelung sollte nur durchgeführt werden, wenn dies sinnvoll ist. Dies ist an allen Universitäten eine einvernehmliche Lehrmeinung.

Bestimmte Voraussetzungen für eine Fissurenversiegelung sollten erfüllt sein, da andernfalls durch die Fissurenversiegelung Schäden an den bleibenden Zähnen hervorgerufen werden können. Wie bei den Zahnfüllungen können Bakterien durch schlechte Verbindungen zwischen dem Versiegelungsmaterial und der Zahnoberfläche unter die Versiegelung wandern und hier Löcher in den Zähnen verursachen. Die Fissurenversiegelung ersetzt nicht die tägliche Mundhygiene. Die Voraussetzungen für eine Versiegelung werden von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-Mund- und Kieferheilkunde, kurz DGZMK genannt, festgelegt, und sind unten aufgeführt.

Den Patientenflyer der DGZMK zur Fissurenversiegelung finden sie hier!

Eine Fissurenversiegelung sollte nur erfolgen, wenn einer der u.a. Punkte erfüllt ist:

  • kariesfreie Fissuren und Grübchen bei Patienten mit einem erhöhten Kariesrisiko und/oder erschwerten Mundhygienemöglichkeiten,
  • festsitzende kieferorthopädischen Apparaturen, 
  • Patienten mit Mundtrockenheit (Xerostomie)
  • kariesfreie, aber anfällige Fissuren und Grübchen mit einem zerklüfteten und tiefen Fissurenrelief unabhängig von der Kariesrisiko-Einschätzung
  • an Fissuren und Grübchen eine oberflächliche Schmelzkaries 
  • Anteile einer Fissurenversiegelung sind verloren gegangen  und eine Reparatur ist erforderlich

Darüber hinaus kann, insbesondere bei einem bestehenden Kariesrisiko, die zusätzliche Versiegelung von Milchmolaren erfolgen.

Lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt über die möglichen Nachteile und die Notwendigkeit einer Versiegelung aufklären!