Zahnmedizin in der Schwangerschaft

Schwangerschaft

Eine Hauptursache für die Zahn- und Zahnfleischprobleme während der Schwangerschaft sind hormonelle Veränderungen.  Hierzu gehören die Hormone ÖstrogenProgesteron und hCG. Die Verläufe der Hormonspiegel können extrem variieren.

Das humane Choriongonadotropin (hCG)  sorgt zu Beginn der Schwangerschaft für die morgendliche Übelkeit und den Brechreiz.

Das Östrogen ist das wichtigste Sexualhormon und wird von der Plazenta und den Ovarien gebildet. Es ist verantwortlich für die vermehrte Flüssigkeitsansammlung  in den Geweben des gesamten Körpers. Hierdurch entsteht das verdickte Zahnfleisch. Das Maximum der Östrogenausschüttung liegt im 9. Monat.

Das Progesteron begünstigt die Blutung des Zahnfleisches. Die Hormone verursachen die Schwangerschaftsgingivitis, das Schwangerschaftsgranulom, die Parodontitis, die Karies in seltenen Fällen eine Glossitis oder Candidiasis.

Schwangerschaftsgingivitis:  stellt eine empfindliche, leicht blutende Zahnfleischentzündung dar. Das zwischen den Zähnen befindliche Zahnfleisch ist verdickt. Das Erscheinungsbild ist im dritten Trimenon am deutlichsten ausgeprägt und im 9. Monat am stärksten sichtbar.  Intensive Mundhygienemassnahmen,  Mundspüllösungen und professionelle Zahnreinigung sind Mittel der Wahl.

Schwangerschaftsgranulom: stellt eine lokalisierte Schleimhautwucherung dar, gestielt oder flächig aufsitzend und mit einer Häufigkeit von nur ca.  5 % bei Schwangeren zu finden. Die Rückbildung ist meist spontan, chirurgische Maßnahmen nur selten.

Parodontitis: eine manifeste Parodontitis ist häufiger während der Schwangerschaft zu beobachten. Die Gefahr eine Frühgeburt in Folge der Parodontitis wird mit dem Faktor 6-7 angegeben. Die durch die Entzündung des Zahnhalteapparates freigestezen Zytokine werden auf den Feten über die Blutbahn übertragen.

Prophylaxe: der erste Termin sollte zwischen der 12. und 16.  Schwangerschaftswoche stattfinden.  Es erfolgen nötige Zahnsanierungen, Einweisung in verbesserungswürdige Mundhygienemassnahmen und Ernährungsberatung (siehe hier!). Der zweite Termin sollte in der 30. Schwangerschaftswoche erfolgen. Eventuell ist eine Zahnreinigung indiziert. Die Gefahr der Übertragung der Bakterien von der Mutter auf das Kind durch das Ablecken des Schnullers oder des Löffels durch die Mutter darf als bekannt vorausgesetzt werden. Zwischen dem 9. und 30. Lebensmonat sollte die Übertragung des kariesverursachenden Streptococcus mutans Keimes von der Mutter auf das Kind durch die o.a. Massnahmen tunlichst vermieden werden. Die Gefahr der Entstehung von Kieferanomalien und Zahnfehlstellungen durch Gewohnheiten wie Daumenlutschen und Schnuller seien nur am Rande erwähnt. Angeblich führt eine verlängerte Stillperiode von mehr als sechs Monaten zu vermehrter Karies.

Lokalanästhesien: Festzuhalten ist, das mehr als 50 % der Schwangeren keinen Zahnarzt während der Schwangerschaft aufsuchen. Dies geschieht häufig aus Angst vor der Schädigung des Ungeborenen durch evtl. durchzuführende Lokalanästhesien (Betäubungen). Diese Angst ist unbegründet.